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Abmahnung - Erste Hilfe

Erste Anlaufstelle für den Fall, dass Sie eine Abmahnung oder ein ähnliches Forderungsschreiben erhalten haben.

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Antworten auf die häufigsten Fragen zu Abmahnungen

Abmahnung - Erste Hilfe

Diese FAQ richten sich in erster Linie an Privatpersonen und dient als erste Anlaufstelle für den Fall, dass Sie gerade eine Abmahnung oder ein ähnliches Forderungsschreiben erhalten haben.

Erfahrungsgemäß führt der Erhalt einer Abmahnung insbesondere für Menschen ohne unternehmerischen oder juristischen Hintergrund häufig zu einem emotionalen Ausnahmezustand, von der Scham, dass man etwas Verbotenes getan haben könnte, über existenzielle Ängste bis hin zu Wut und übermäßigem Trotz.

Diese FAQ sollen Ihnen dabei helfen, sich nicht zu einer womöglich unüberlegten Entscheidung hinreißen lassen.

Sollten Sie sich dazu entschließen oder müssen Sie gar einen Rechtsanwalt beauftragen, weil bereits gerichtliche Schritte in Gange sind, dürften diese FAQ zudem im Rahmen einer Erstberatung nützlich sein. Schließlich gibt es Fälle, in denen die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts schon wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint oder Sie den Fall selbst verhandeln möchten. Auch hierbei könnten diese FAQ hilfreich sein.

Wer mahnt Sie ab? Die häufigsten Gegner im Urheber-, Marken- und Medienrecht

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass es meist dieselben Akteure sind, die standardisierten Abmahnschreiben verschicken. Zu den häufigsten Gegnern und Fallkonstellationen gehören:

  • Social-Media- & Musik-Abmahnungen (Instagram, TikTok & Co.): Die unlizenzierte gewerbliche Nutzung von Hintergrundmusik in Reels, TikToks, Shorts oder Werbeclips ist die größte Abmahnwelle der Gegenwart. Die Mathé Law Firm fordert im Auftrag von Musikverlagen (wie ROBA Music oder Essex Musikvertrieb) wegen verletzter Synchronisationsrechte bei einzelnen Songs z.T. schockierende Summen von über 10.000 Euro pro Video. Ebenso massiv agiert die Rechteagentur SoundGuardian GmbH, die Netzwerke gezielt nach unlizenzierten Audioaufnahmen durchkämmt und aggressive Nachlizenzierungsforderungen im vierstelligen Bereich durchsetzt. Auch die Kanzlei IPPC Law (Daniel Sebastian) ist in diesem Segment hochaktiv. Der typische Irrtum der Betroffenen: Die Annahme, dass die freie Musikbibliothek von Instagram auch für gewerbliche Zwecke oder Werbe-Reels legal nutzbar sei, vgl. mein Beitrag hier.
  • Bildrechte & Foto-Abmahnungen: Neben führenden Nachrichtenagenturen wie der dpa Picture Alliance (vertreten von ksp Rechtsanwälte) oder Getty Images (Frommer Legal) ist es vor allem die Kanzlei Image Law, die im Auftrag von Reuters, Agence France-Presse (AFP) oder Associated Press (AP) Forderungsschreiben versendet. Vorsicht: Oft wird hier scheinbar großzügig auf eine Unterlassungserklärung verzichtet und „nur“ Schadensersatz gefordert – unterschreiben und zahlen Sie dennoch nichts ungeprüft!
  • Filesharing & Computerspiele: Kanzleien wie Frommer Legal (für große Hollywood-Filmstudios) oder RKA Rechtsanwälte mahnen Filesharing auf Tauschbörsen ab. Die Kanzlei Nimrod hat sich auf Urheberrechtsverletzungen bei PC- und Konsolenspielen spezialisiert.
  • Markenrecht-Abmahnungen: Die unzulässige Verwendung geschützter Begriffe oder Logos auf Plattformen wie Etsy, eBay oder im eigenen Shop löst drakonische Streitwerte aus. Hochaktiv ist hier die Kanzlei BluePort Legal, die im Auftrag namhafter Fußball-Bundesligavereine gegen unlizenziertes Fan-Merchandise vorgeht. Einen weiteren Klassiker stellen zudem Abmahnungen von Modemarken („SAM“ oder „MO“), bekannter Luxusmarken (Louis Vuitton) und/oder im Parfum-Bereich wegen sog. „Duftzwillinge“ dar.

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