5. Was ist eine Berechtigungsanfrage und wie unterscheidet sie sich von einer Abmahnung?

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Auf den Punkt gebracht: Eine Berechtigungsanfrage ist die „Vorstufe“ zur Abmahnung. Der Rechteinhaber fordert Sie darin noch nicht zur Unterlassung oder Zahlung auf, sondern bittet Sie lediglich zu erklären, warum Sie glauben, bspw. ein Werk oder eine Marke nutzen zu dürfen. Sie dient der Aufklärung und birgt theoretisch ein geringes Risiko für den Sender.

Es gibt nicht nur die klassische, formelle Abmahnung. Stattdessen kann es vorkommen, dass Sie stattdessen eine sogenannte Berechtigungsanfrage erhalten haben.

Mit einer Berechtigungsanfrage wird der mutmaßliche Rechtsverletzer vom Rechteinhaber gebeten, lediglich zu erklären, aus welchen Gründen er glaubt, das betroffene Schutzrecht (z. B. ein urheberrechtlich geschütztes Bild, einen Text oder eine Marke) berechtigt zu nutzen. Im Gegensatz zur Abmahnung enthält dieses Schreiben bewusst keine direkte Aufforderung zur Unterlassung, Beseitigung oder Kostenübernahme. Es dient rein rechtlich dem Meinungsaustausch und der Erforschung, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt.

Warum wählen Rechteinhaber diesen Weg? Der Risiko-Vorteil

Der Vorteil einer Berechtigungsanfrage liegt für den „Angreifer“ in einem deutlich geringeren finanziellen Risiko als bei einer direkten Abmahnung.

Der Gesetzgeber und die Gerichte haben die Anforderungen an die Form und die inhaltliche Berechtigung einer Abmahnung in den vergangenen Jahren massiv verschärft (vgl. für das Urheberrecht etwa die strengen Vorgaben des § 97a Abs. 2 UrhG). Im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung drohen dem Abmahnenden sofort teure Gegenansprüche. Ist eine urheberrechtliche Abmahnung unberechtigt oder bereits formal unwirksam, kann der fälschlicherweise Abgemahnte nach § 97a Abs. 4 UrhG den Ersatz der für seine eigene Rechtsverteidigung erforderlichen Anwaltsgebühren vom Angreifer verlangen. Dieses Kostenrisiko umgeht der Rechteinhaber mit der unverbindlicheren Berechtigungsanfrage.

Die Gefahr: Getarnte Abmahnungen und komplexe Mischfälle

Allerdings sind auch Berechtigungsanfragen für den Verfasser nicht völlig risikolos – und für Sie als Empfänger bergen sie versteckte Fallen:

  • Die getarnte Abmahnung: Bei einer falsch gewählten Formulierung des Gegners kann aus einer vermeintlichen Berechtigungsanfrage ungewollt eine echte Abmahnung werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Schreiben bereits die konkrete Androhung von gerichtlichen Schritten für den Fall der Nichtbeantwortung enthält. Womöglich versucht der Verfasser auch ganz bewusst, eine harte Abmahnung als harmlose Berechtigungsanfrage zu tarnen, um Fristen zu verkürzen.
  • Gefährliche Mischfälle: Im Einzelfall besonders schwierig einzuordnen sind Mischformen. Dazu gehören Schreiben, die zwar kein direktes Verlangen nach einer Unterlassungserklärung enthalten, aber dennoch bereits ein Beseitigungsverlangen, einen Schadensersatz oder ein Angebot zum Abschluss eines teuren Nachlizenzierungsvertrags beinhalten.

Wer auf eine Berechtigungsanfrage falsch reagiert, liefert dem Gegner möglicherweise genau die Argumente und Beweise, die dieser für eine anschließende, teure Abmahnung oder einstweilige Verfügung benötigt.