Zwar wird mit Abmahnungen in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt.
Die Abmahnung an sich ist jedoch ein rein zivilrechtliches Instrument.
Manche Rechtsverletzungen können im Einzelfall aber zusätzlich strafrechtlich geahndet werden. So gibt es Straf- und Bußgeldvorschriften im Urhebergesetz (UrhG), Markengesetz (MarkenG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die behördlich verfolgt würden.
Ob Sie auch strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, hängt folglich davon ab, ob der Abmahnende sich beispielsweise zu einer zeitgleichen strafrechtlichen Ahndung entschlossen hat (in diesem Fall dürften Sie auch noch Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten) oder sich dies zumindest vorbehält.
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