9. Soll ich auf eine Vollmacht bestehen?

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Es kann sinnvoll sein, auf die Vorlage einer Vollmacht zu bestehen.

Zum einen lässt sich so eine gegebenenfalls benötigte Fristverlängerung erreichen. Postläufe, insbesondere aus dem Ausland, dauern manchmal länger und eventuell hat die Gegenseite bislang selbst noch keine schriftliche Vollmacht vorliegen.

Zum anderen werden immer wieder Abmahnungen echter Kanzleien von Dritten in betrügerischer Absicht gefälscht oder werden Abmahnungen inklusive Fake-Webseiten komplett erfunden.

Insbesondere falls Ihnen der Abmahnende und/oder die Rechtsanwälte unbekannt sind, dient die Vollmacht folglich einem Realitätscheck, ob es die Betreffenden überhaupt gibt und der Auftrag tatsächlich besteht.

Wenn Zahlung auf ein Konto eines Rechtsanwalts verlangt wird, kann zudem der Nachweis der Geldemfangsvollmacht verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine gesonderte Vollmacht, die nicht automatisch in jeder Rechtsanwaltsvollmacht enthalten ist.

Schließlich ist gerade bei ausländischen Auftraggebern Vollmacht nicht gleich Vollmacht, sondern können für ihre Wirksamkeit besondere Formvorschriften bestehen. Zum Beispiel kann es bei Gesellschaften darauf aufkommen, dass ein bestimmter Funktionsträger die Vollmacht unterschreibt.