1. Was will der Abmahnende?

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Es klingt banal, aber nicht wenige Menschen sind beim Erhalt einer Abmahnung oder eines Schreibens von einem Rechtsanwalt derart aufgeregt, dass sie sogleich beim Absender anrufen.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie von der Gegenseite in der Regel keine vollständig neutrale Hilfe erwarten können. Zum anderen könnte es geschehen, dass Sie sich im Laufe eines Telefonats zu Äußerungen hinreißen lassen, die negative Folgen für Sie haben.

Daher: Bewahren Sie Ruhe.
Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch und ermitteln Sie zunächst: „Was will der Abmahnende von Ihnen?“

Denkbare Forderungen können zum Beispiel sein:

  • Unterlassung: Die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Beseitigung: z.B. Löschen eines Fotos im Internet
  • Auskunft: Zum Beispiel wo und wie häufig die behauptete Rechtsverletzung begangen wurde, im Falle von Verkäufen, woher die angebotene Sache bezogen worden ist oder Umsätze/Gewinne
  • Schadensersatz (z.B. nach der Lizenzanalogie)
  • Erstattung von Abmahnkosten
  • Abschluss eines Vertrages, z.B. auf Nachlizenzierung eines Werks