OLG Frankfurt am Main: Keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche zwischen zwei Influencern „Hatefluencer“
26. Oktober 2025
In einem Rechtsstreit zwischen zwei Influencern wegen mehrerer Äußerungen entschied das OLG Frankfurt am Main (Urteil 17.07.2025, Az. 16 U

