Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
EuGH: Pseudonymisierte Daten gelten per se weder als personenbezogen, noch als anonym
06. November 2025
Die DSGVO gilt Ihrem Anwendungsbereich und Schutzzweck nach für personenbezogene Daten. Vom Anwendungsbereich der DSGVO vollständig ausgenommen sind dagegen (vollständig)
