urheberrecht

Filesharing-Abmahnungen 2026: So reagieren Sie richtig

07. März 2026 3 Min. Lesezeit
KI-generiertes Bild

Auch im Jahr 2026 gibt es sie noch, Filesharing-Abmahnungen.

Nachdem die Zahl solcher Abmahnungen mit dem Aufkommen legaler Angebote von Plattformen wie Netflix, Spotify oder Steam stark zurückgegangen war, nimmt sie seit 2025 sogar wieder merklich zu.

Kanzleien wie FROMMER LEGAL, NIMROD Rechtsanwälte oder RKA mahnen Inhaber von Internetanschlüssen wegen des Tauschs von Dateien mit Filmen, Computerspielen und/oder Musik über sog. Filesharing-Programme ab.

Aktuelle Filme wie „Superman“ (2025) und „A Minecraft Movie“ (2025) sowie Computerspiele wie „Commandos Origins“ oder „S.T.A.L.K.E.R 2: Heart of Chornobyl“ liegen im Fokus der Filesharing-Abmahnungen.

Verlangt wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Schadensersatz in bis zu vierstelliger Höhe sowie die Übernahme von Rechtsanwaltskosten und ggfls. Ermittlungskosten.

Für die Anschlussinhaber, die ihren Internetanschluss oft auch anderen Personen zur Verfügung stellen, kommen solche Abmahnungen häufig vollkommen unerwartet.

Obwohl die Rechts- und Gesetzeslage für Abmahner bereits seit dem Jahr 2013 erheblich verschärft worden ist, gibt es jedoch auch für Abgemahnte noch einige Fallstricke, die Sie unbedingt vermeiden sollten:

  1. Ignorieren Sie nicht die Frist(en), da sonst gerichtliche Schritte drohen – manchmal erst nach vielen Jahren, sodass sich entlastende Umstände kaum noch erinnern/beweisen lassen.
  2. Kontaktieren Sie die Abmahnkanzlei nicht selbst. Je nachdem wie Sie sich äußern, kann dies Ihre Position irreversibel schwächen.
  3. Unterschreiben Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung. Diese ist fast immer zu weit gefasst oder kann ein Anerkenntnis bewirken, selbst wenn Sie keine Verantwortung tragen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung stellt zudem einen Vertrag dar, der grundsätzlich lebenslang bindend ist.
  4. Vermeiden Sie die Nutzung kostenloser Vorlagen aus dem Netz, z.B. von Unterlassungserklärungen. Diese sind oft unzureichend, ignorieren Ihren individuellen Fall und können von der Gegenseite zurückgewiesen werden.
  5. Leisten Sie keine Zahlungen auf vermeintlich günstige Vergleichsangebote. Oft lassen sich die Zahlungsforderungen bzw. „Angebote“ erheblich weiter reduzieren oder – je nach Fall – sogar vollständig abwehren.

Daher: Lassen Sie Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Spezialisten prüfen!

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Praxis-Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen auf beiden Seiten biete ich kostenlose Ersteinschätzungen an, und kann auch Ihre Filesharing Abmahnung analysieren, um Risiken zu eliminieren und Kosten zu sparen.

  1. Senden Sie mir einfach eine Kopie Ihrer Abmahnung per E-Mail zu und teilen Sie mir mit, wann und wie Sie erreichbar sind.
  2. Nach Prüfung erkläre ich Ihnen zeitnah im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs Ihre Handlungsoptionen und Sie entscheiden danach, ob und wie Sie vorgehen möchten.

Können Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen, erhalten Sie in meinem FAQ-Bereich „Abmahnung – Erste Hilfe“ weitere Tipps dazu, wie Sie sich im Falle einer Filesharing Abmahnung verhalten können.