UPDATE: KMU-Fonds 2026 ab sofort eröffnet!
Der KMU‑Fonds (SME Fund „Ideas Powered for Business“) ist ein Förderprogramm der Europäischen Kommission, das durch das EU-Markenamt (EUIPO) umgesetzt wird und kleine und mittlere Unternehmen (abgekürzt: KMU) in der EU beim Schutz ihres geistigen Eigentums unterstützt. Gefördert werden insbesondere Amtsgebühren für Marken‑ und Designanmeldungen, sodass KMU einen Teil der sonst recht hohen Kosten erstattet bekommen.
Der KMU-Fonds wurde 2020 im Kontext der Covid-19-Pandemie als Pilotinitiative der EU-Kommission eingerichtet und die erste volle Förderrunde startete 2021. Seitdem läuft das Programm jährlich mit neuen Runden, wobei die Fördermittel oft vorzeitig ausgeschöpft werden, wie in 2025 bereits im August bzw. Oktober.
Allein im Jahr 2024 wurden so Gutscheine für Marken- und Designanmeldungen in einem Volumen von über 23 Mio. € gewährt.
Das Programm wird laut EUIPO-Arbeitsprogramm auch 2026 fortgesetzt und erweitert.
Wer kann die Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, sog. KMU, mit Sitz in der Europäischen Union und der Ukraine.
KMU umfassen nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG
- Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte, Umsatz/Bilanzsumme ≤ 2 Mio. €),
- kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. €) und
- mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €).
Ob Sie Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen sind, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Haben Sie bzw. Ihr Unternehmen weniger als 250 Beschäftige und einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. € sind Sie antragsberechtigt.
Wie funktioniert die Förderung?
Der KMU‑Fonds funktioniert als Gutscheinsystem.
Nach Registrierung auf der Webseite des EUIPO beantragen Sie dort unverbindlich einen Gutschein für die Marken- oder Design-Anmeldung. Hierzu ist lediglich eine Umsatzsteuerbescheinigung, ein Kontoauszug Ihres Unternehmens sowie ggfls. eine Vollmachtserklärung bei Nutzung eines externen Vertreters erforderlich.
Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, beantragen Sie die Markenanmeldung und bezahlen diese. Anschließend aktivieren Sie Sie den Gutschein, indem Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Wird der Gutschein binnen einer gewissen Ablauffrist nicht aktiviert, verfällt er einfach.
Das EUIPO nimmt die Kostenerstattung meist innerhalb eines Monats vor. In den Jahren 2023, 2024 und 2025 erhielten KMU, die rechtzeitig am KMU-Fonds teilnahmen, so bis zu 75 % der Anmeldungsgebühr und bis zu 700 € zurückerstattet.
Im Fall einer deutschen Markenanmeldung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) 290 € kostet, verblieben so unter dem Strich lediglich 72,50 € an Kosten und im Fall einer EU-Marke (850 € für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse) noch ein Betrag in Höhe von 212,50 €.
Nicht vom Gutschein umfasst sind die Gebühren eines Rechtsanwalts für eine vor jeder Markenanmeldung empfehlenswerten Markenähnlichkeitsrecherche (nicht zu verwechseln mit dem sog. IP-Scan). Auch Verlängerungsgebühren für bereits bestehende Marken können nicht mit dem Gutschein gefördert werden.
Rechtzeitig vormerken und schnell sein
Der zeitliche Ablauf des Förderprozesses folgt einem jährlichen Rhythmus.
Die Förderungsperiode beginnt meist Ende Januar/Anfang Februar und läuft bis Anfang Dezember.
Nach Freischaltung der Beantragungsmöglichkeit zählt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“. Daher ist wichtig, sich frühzeitig zu kümmern.
Denn der zur Verfügung stehende Fördertopf ist begrenzt und wird jedes Jahr früher ausgeschöpft, wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen. So war der Fördertopf in 2025 beispielsweise bereits im August ausgeschöpft und wurde im Oktober für nur kurze Zeit noch einmal geöffnet.
Weiterführende Links:
KMU-Bereich des EUIPO mit weiteren kostenlosen Angeboten im Bereich des geistigen Eigentums
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