Markenverletzung durch Merchandise auf Print-on-Demand-Plattformen.
Ein typisches Problem, das viele Bands – ob groß oder klein, national oder international – betrifft: Eine Band entdeckt, dass im Internet über eine Print-on-demand-Plattform Bandmerch (u.a. T-Shirts und Hoodies) mit ihrer Marke und ihrem Bandlogo ohne ihre Erlaubnis angeboten werden. Diese Markenverletzung droht nicht nur die Marke der Band zu verwässern, sondern auch zu wirtschaftlichen Einbußen und Verwirrung bei den Fans zu führen.
Das (häufige) Problem: Die Plattform weist die Verantwortlichkeit von sich und verweist auf den Creator, der seinen Sitz im Ausland hat.
Die Band benötigt eine schnelle juristische Lösung, um die unautorisierten Angebote zu entfernen und weitere Verstöße zu verhindern.
Das erfahrungsgemäße Ergebnis: Sämtliche beanstandeten Merchandising-Angebote werden gelöscht. Zudem übernimmt die Gegenseite sämtliche Kosten und zahlt darüber hinaus einen Schadensersatz.
Als praktischer Tipp empfiehlt sich für Bands und Markeninhaber, die ihre Rechte schützen wollen, unbedingt eine eigene Markeneintragung vorzunehmen und wachsam zu bleiben. Die Anzahl solcher Rechtsverletzungen ist zusammen mit der Zahl von Print-on-Demand-Diensten in den letzten Jahren stark gestiegen. Vermutlich trägt der zunehmende Einsatz von KI-Bildprogrammen dazu bei.
Auch vermeintlich nur schwer greifbare Print-on-Demand-Plattformen sind letztlich dazu verpflichtet, die Rechte Dritter zu respektieren und lenken in der Regel – spätestens mit etwas gerichtlicher Hilfe – ein, wenn Markenverletzungen bekannt werden. Oft haften Print-on-demand-Plattformen nicht erst nach einem ausdrücklichen Hinweis auf die Markenverletzung, sondern bereits unmittelbar.
Zudem sind die Plattformen regelmäßig nicht nur zur Löschung der Angebote verpflichtet, sondern müssen auch ohne erneuten Hinweis dafür Sorge tragen, dass sich im Kern gleichartige Rechtsverletzungen nicht wiederholen. Nach neuerer Rechtsprechung des BGH würde dies sogar gelten, wenn der Creator allein für die rechtsverletzenden Angebote verantwortlich wäre, vgl. entsprechend für das Urheberrecht BGH, Urteil vom 23.10.2024, Az. I ZR 112/23 – Manhatten Bridge.
Ob Beratung oder aktive Verteidigung Ihrer Marke – ich begleite ich Sie bei einer Markenanmeldung und gehe für Sie gegen Markenverletzungen vor. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
