markenrecht

Print-on-Demand Markenverletzung erfolgreich abwehren

27. November 2025 5 Min. Lesezeit
KI-generiertes Bild

Auf den Punkt gebracht: Werden geschützte Logos, Designs oder Markennamen unberechtigt auf Print-on-Demand-Plattformen (u. a. T-Shirts, Hoodies) vertrieben, versuchen die Betreiber oft, die Haftung auf anonyme Designer im Ausland abzuwälzen. Markeninhaber müssen das nicht akzeptieren. Erfahren Sie in diesem Leitfaden, welche konkreten Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber den Plattformen erfolgreich durchsetzen.

Die Ausgangslage: Markenpiraterie per Mausklick

Ein massives Problem, das im digitalen Zeitalter jeden Markeninhaber – vom unabhängigen Designer über Modemarken bis hin zu Bands und Unternehmen – treffen kann: Plötzlich tauchen auf Print-on-Demand-Plattformen (PoD) in Deutschland wie z.B. Amazon oder Spreadshirt Fan-Artikel oder Produkte wie T-Shirts, Hoodies und Accessoires auf, die ohne Erlaubnis mit dem eigenen, geschützten Logo oder Namen bedruckt sind.

Die Verbreitung von KI-Bildprogrammen hat diese Welle an Markenrechtsverletzungen extrem beschleunigt. Unberechtigte Dritte erstellen in Sekundenschnelle Designs und laden sie auf Plattformen hoch, was zu einer Verwässerung der eigenen Marke und spürbaren wirtschaftlichen Einbußen führt.

Das Problem: Die „Auslands-Ausrede“ der Plattform-Betreiber

Konfrontiert man die Plattformen mit der Rechtsverletzung, wird eine Verantwortung typischerweise weit von sich gewiesen. Es wird behauptet, man sei lediglich ein technischer Dienstleister. Die Verantwortung für das Design trage allein der jeweilige „Creator“, welcher das Motiv hochgeladen hat.

Die Creator haben ihren Sitz häufig im Ausland (z. B. in Asien oder den USA), sodass Rechtsschutz angesichts eines internationalen Rechtsstreits zumindest nicht zeitnah erreichen lässt oder gar gänzlich aussichtslos erscheint.

Die juristische Abwehrhaltung der Plattformen ist jedoch nach deutschem und europäischem Recht nicht haltbar.

Die Lösung: Unmittelbare Plattformhaftung erzwingen

Das Argument der Plattformen zieht im deutschen und europäischen Recht nicht. Auch dide vermeintlich nur als Dienstleister handelnden Print-on-Demand-Dienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, das geistige Eigentum Dritter zu respektieren und haften.

Keine Privilegierung als sog. Hostprovider: PoD-Plattformen sind keine passiven Hostprovider. Aus ihren Angebotsseiten und AGB ergibt sich oft, dass sie den Druck, den Versand, die Zahlungsabwicklung und das Marketing übernehmen. Auch wenn sie sich dem Endkunden damit nicht ohne weiteres als Verkäufer zu erkennen geben, haften die Plattformen für Markenrechtsverletzungen daher in der Regel unmittelbar als Täter – und nicht erst nach einem vorherigen, ausdrücklichen Hinweis. Das arbeitsteilige Handeln der Plattformen zusammen mit dem Designer führt in der Regel dazu, dass Plattform und Designer jeweils als Mittäter haften.

Diese Ansprüche stehen Ihnen zu und lassen sich realisieren

In der Praxis ergeben sich daraus für Sie als Markeninhaber gesetzliche Ansprüche, die sich in effektiv realisieren lassen:

  1. Der Anspruch auf sofortige Löschung (Beseitigung)

Die Plattform ist verpflichtet, die unautorisierten Angebote unverzüglich und plattformweit zu entfernen. Das bloße Sperren in Deutschland reicht meist nicht aus, wenn das Plagiat international abrufbar bleibt.

  1. Der Anspruch auf Unterlassung und proaktive Filterpflicht

Ebenso steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch gegen die Plattform zu, d.h. die Plattform muss dafür Sorge tragen, dass die rechtverletzenden Angebote in Zukunft nicht erneut online gestellt werden („stay down“).

Nach neuerer Rechtsprechung ist zudem klargestellt, dass die Plattformen auch ohne erneuten Hinweis dafür Sorge zu tragen haben, dass sich im Kern gleichartige Rechtsverletzungen nicht wiederholen, vgl. BGH, Urteil 23.10.2024, Az. I ZR 112/23Manhattan Bridge (entspr. für das Urheberrecht); OLG Frankfurt a.M., Urteil 21.12.2023, Az. 6 U 154/22 – Sojamilch; EuGH, Urteil 22.12.2022 – C-148/21 und C-184/21 – Louboutin; EuGH, Urteil 02.04.2020 – C-567/18 – Coty.

  1. Der Anspruch auf Auskunft

Um das Ausmaß des Schadens zu beziffern, können Sie von der Plattform umfassende Auskunft darüber verlangen, wie oft das rechtswidrige Design bereits gedruckt und verkauft wurde, welche Umsätze damit erzielt wurden und wer der eigentliche Uploader (Lieferant) im Hintergrund ist.

  1. Der Anspruch auf Schadensersatz

Da die Plattform als unmittelbarer Täter haftet, steht Ihnen für die unberechtigte kommerzielle Nutzung Ihres geistigen Eigentums ein Schadensersatz zu. Dieser wird in der Praxis meist im Wege der sogenannten Lizenzanalogie berechnet: Die Plattform muss fiktiv den Betrag an Sie zahlen, den sie hätte entrichten müssen, wenn sie vorab eine ordnungsgemäße Lizenz für das Design bei Ihnen erworben hätte.

Zweckmäßig kann es aber auch sein, einen Gewinn abzuschöpfen, den die Plattform mit den Verkäufen Ihrer Marke erzielt hat.

  1. Der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten

Da das Aussprechen einer berechtigten Abmahnung zur Beseitigung der Markenverletzung erforderlich war, muss die gegnerische Plattform auch die gesamten gesetzlichen Anwaltsgebühren des Rechteinhabers übernehmen. Für Sie als Markeninhaber bedeutet das: Die Durchsetzung Ihrer Rechte ist im Erfolgsfall für Sie kostenneutral.

Der strategische How-to-Fahrplan für Markeninhaber

Wenn Sie Plagiate Ihrer Designs im Internet entdecken, sollten Sie systematisch vorgehen, um die Ansprüche rechtssicher geltend zu machen:

  1. Umfassende Beweissicherung: Sichern Sie sofort alle URLs der Angebote, Screenshots der Produktseiten, das Verkäufer-Profil des Creators sowie die Preise und Produktbeschreibungen.
  2. Keine voreiligen, unvollständigen Formular-Meldungen: Nutzen Sie nicht blind die automatisierten Standard-Formulare der Plattformen. Diese sind oft irreführend oder womöglich so gestaltet, dass Sie unbemerkt einzelne Ansprüche aufgeben.
  3. Das Fundament: Die Markeneintragung: Ein Vorgehen gegen PoD-Plattformen ist vor allem dann erfolgversprechend, wenn Sie eine eingetragene Marke vorweisen können. Eine offizielle Markeneintragung beim DPMA (Deutschland) oder EUIPO (Europa) ist Ihr einziges, scharfes Fundament im Kampf gegen Online-Plagiate.

Wird Ihr Markenname, Ihr Logo oder Ihr Design unberechtigt auf Plattformen wie Amazon, Spreadshirt oder anderen Print-on-Demand-Portalen missbraucht? Lassen Sie sich von der Abwehrhaltung der Plattformbetreiber nicht verunsichern.

Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und erfahrener Anwalt im Markenrecht analysiere ich die Markenrechtsverletzung, übernehme die rechtssichere Abmahnung der Plattformen und setze die Löschung der Plagiate sowie Ihre Schadensersatzansprüche konsequent und kurzfristig für Sie durch. Ebenso nehme ich die notwendigen Schritte für Sie vor, sollten Sie noch nicht über eine Markenregistrierung beim DPMA/EUIPO verfügen.

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung bei Markenverletzung anfordern