
Anwalt für Markenrecht
Markenanmeldungen, Markenlizenzverträge und Markenschutz
Jetzt Kontakt aufnehmenIhre Marke – Ihr Kapital
Markenrecht
Als erfahrener Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie z.B. bei Markenanmeldungen, Markenverlängerungen, Lizenzverträgen und der gerichtlichen Durchsetzung von Markenrechten.
Ob Start-up, Einzelunternehmer oder etabliertes Unternehmen – eine starke Marke ist weit mehr als nur ein Name oder ein Logo. Sie steht für Ihre Identität, Ihre Werte und die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Wer frühzeitig eine Marke anmeldet, schützt nicht nur seine Idee, sondern sichert sich auch einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.
Warum eine Marke anmelden?
Die Eintragung einer Marke verschafft Ihnen exklusive Rechte an einem Namen, Logo oder Slogan. So verhindern Sie, dass andere Ihr Zeichen verwenden – oder gar selbst schützen lassen. Gerade in umkämpften Märkten kann ein starker, rechtlich abgesicherter Markenauftritt entscheidend sein.
Anders als bei anderen Schutzrechten wie z.B. dem Urheberrecht oder dem Design ist der Schutz einer Markenanmeldung zudem durch eine Markenverlängerung zeitlich unbegrenzt.
Was kann oder sollte nicht als Marke angemeldet werden?
Kurz gesagt: So gut wie alle Arten von Zeichen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geeignet sind, können als Marke eingetragen werden, darunter auch so kuriose Dinge wie Jingles, Farben oder gar Duftmarken.
Die in der Praxis bedeutsamsten Fälle stellen jedoch die Wortmarke und die Bildmarke und Kombinationen hieraus, die sog. Wort-/Bildmarke, dar.
Dabei ist jedoch nicht jedes Zeichen als Marke eintragungsfähig. Beispielsweise werden beschreibende Begriffe oder irreführende Angaben vom Markenamt abgelehnt. Auch allzu generische oder bereits geschützte Bezeichnungen sind problematisch. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung im Vorfeld spart Zeit, Geld und spätere Konflikte.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Abhängig von der Markenstrategie können Sie eine Marke bspw. beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden.
Die amtlichen Gebühren für eine Markenanmeldung beim DPMA beginnen bei 290 € für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen, vgl. Website DPMA
Die Grundgebühr des EUIPO für die Anmeldung einer EU-Marke (elektronisch) beträgt 850 € für nur eine Waren- oder Dienstleistungsklasse (Anmeldung in Papierform: 1.000 €) vgl. Website EUIPO
Hinzu kommen die anwaltliche Beratungskosten.
Warum mit einem Rechtsanwalt anmelden?
Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann Ihnen nicht nur bei der Wahl einer schutzfähigen Marke helfen, sondern auch prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden könnten – und zwar bevor etwas schiefgeht. Er kann die Anmeldung und die Korrespondenz mit den Ämtern übernehmen, auf Wunsch eine professionelle Markenrecherche durchführen und ein Waren-/Dienstleistungsverzeichnis erstellen.
Wann darf ich fremde Markennamen verwenden?
Ob als Keyword, Hashtag, Vergleich in der Werbung oder im Rahmen eines künstlerischen Projektes – die Nutzung fremder Markenzeichen kann rechtlich heikel sein. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz eine Nutzung, in anderen drohen teure Abmahnungen. Ich berate Sie dazu, was erlaubt ist – und was nicht.
Wie gehe ich gegen eine Markenrechtsverletzung vor?
Wenn Ihre Marke verletzt wird, sind schnelles Handeln und ein kluges Vorgehen gefragt. Als erfahrerner Anwalt für Markenrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – von der Abmahnung, einer Vertragsstrafe über gerichtliche Verbote bis hin Zwangsvollstreckung – national wie international.
Sie möchten Ihre Marke schützen oder sich gegen eine Verletzung wehren?
Ich begleite Sie von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eintragung. Lassen Sie uns Ihre Marke gemeinsam stark machen.
1. Beratung zur Markenstrategie
- Analyse Ihrer Geschäftsidee und Namenswahl
- Einschätzung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke
- Entwicklung einer individuellen Markenstrategie (national/international)
2. Markenrecherche
- Prüfung auf bestehende identische oder ähnliche Marken
- Vermeidung von Kollisionen und potenziellen Rechtsstreitigkeiten
- Bewertung der Risiken einer Markenanmeldung
3. Anmeldung Ihrer Marke
- Vorbereitung und Durchführung der Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder EUIPO (Unionsmarke)
- Auswahl der passenden Waren- und Dienstleistungsklassen
- Kommunikation mit den Markenämtern
- Markenverlängerungen
4. Verteidigung Ihrer Markenrechte
- Durchsetzung Ihrer Marke bei Rechtsverletzungen
- Ausspruch von Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen
- Widerspruch gegen fremde Markenanmeldungen bei den Markenämtern und Löschung gegnerischer Marken
- Einleitung einstweiliger Verfügungen und Klageverfahren
- Geltendmachung von Ordnungsmitteln oder Vertragsstrafen
- Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen
5. Schutz vor Abmahnungen
- Prüfung Ihrer geschäftlichen Nutzung von Zeichen und Markennamen
- Beratung zu erlaubten Formen der Nutzung fremder Marken (z. B. in Werbung oder SEO)
- Verteidigung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen
6. Ansprechpartner in allen sonstigen, markenrechtlichen Fragen
- Prüfung von Markenlizenzverträgen
- Beratung zur rechterhaltenden Benutzung einer Marke
- Grenzbeschlagnahmen durch den Zoll
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