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Prozessvertretung

Gerichtliche Vertretung im Urheber- & Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz

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Strategische Prozessführung in jedem Verfahrensstadium

Von der einstweiligen Verfügung bis zur Zwangsvollstreckung im EU-Ausland

Gerichtliche Auseinandersetzungen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht verlangen nicht nur fundierte rechtliche Expertise, sondern auch strategisches Geschick, schnelle Reaktionsfähigkeit und ein sicheres Gespür für wirtschaftlich tragfähige Lösungen.

Als erfahrener Prozessanwalt vertrete Ihre Interessen bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ob Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder gerichtliche Klärung marken- oder wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten: Ich begleite Sie in jeder Phase des Verfahrens.

 Umfassende Vertretung in streitigen Verfahren

Ich übernehme die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher Ansprüche, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Urheberrecht: Schutz kreativer Werke, Rechtewahrnehmung und -durchsetzung, Abwehr und Vornahme von Abmahnungen
  • Medienrecht: Schutz der Persönlichkeitsrechte, Gegendarstellungen, Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz bei rechtswidriger Berichterstattung
  • Markenrecht: Verteidigung und Angriff bei Markenrechtsverletzungen, Verwechslungsgefahr, markenrechtlicher Schutz von Produktkennzeichen und Logos
  • Lauterkeitsrecht (UWG): Wettbewerbsverstöße, irreführende Werbung, Nachahmungsschutz, aggressive Geschäftspraktiken

 Prozesstaktik & Verhandlungsstrategie

Ein Gerichtsverfahren ist kein Selbstzweck. Ich entwickle mit Ihnen gemeinsam eine Verhandlungs- und Prozesstaktik, die neben der juristischen Durchsetzbarkeit auch wirtschaftliche, kommunikative und reputationsbezogene Gesichtspunkte berücksichtigt.

Vor jedem gerichtlichen Schritt steht eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ich prüfe für Sie unter anderem:

  • Die Erfolgsaussicht einer einstweiligen Verfügung, einer Klage, einer Berufung oder eines sonstigen Rechtsmittels
  • Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der gerichtlichen Auseinandersetzung
  • Den strategischen Nutzen von Vergleichsangeboten oder außergerichtlichen Einigungen
  • Stetige Risiko-Nutzen-Abwägung in allen Phasen des Verfahrens

Schnelles Handeln im einstweiligen Rechtsschutz

Im Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes zählt oft jede Stunde. Ich berate und vertrete Sie bei allen Maßnahmen rund um einstweilige Verfügungen, insbesondere:

  • Hinterlegung von Schutzschriften zur Abwehr drohender Verfügungen
  • Entwurf und „Abbestellung“ von Abschlussschreiben
  • Kostenwiderspruch und Streitwertbeschwerden
  • Widerspruchsverfahren (§ 924 ZPO)
  • Antrag auf Klageerhebung (§ 926 ZPO)
  • Antrag auf Aufhebung wegen veränderter Umstände (§ 927 ZPO)

Schriftsätze, Gerichtstermine und Kommunikation mit allen Beteiligten

Ich übernehme die vollständige gerichtliche und außergerichtliche Kommunikation, einschließlich:

  • Erstellung sämtlicher gerichtlicher Schriftsätze (Klagen, Erwiderungen, Repliken, Rechtsmittelbegründungen etc.)
  • Gerichtliches Mahnverfahren und Beantragung von Vollstreckungsbescheiden
  • Koordination mit dem Gericht, Gegner, Sachverständigen und Zeugen
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Beweisaufnahmen und mündlichen Verhandlungen
  • Reaktion auf gerichtliche Hinweise, prozessuale Anträge (z. B. Beweisanträge, Aussetzungsanträge) und Vergleichsvorschläge

Zwangsvollstreckung im Inland und EU-Ausland

Daneben gehört auch die Durchsetzung von gerichtlichen Titeln im Rahmen der Zwangsvollstreckung, insbesondere im europäischen Ausland, zu meinem Leistungsangebot:

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 53 Brüssel Ia-VO, auf Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel (bei unbestrittenen Forderungen) oder direkte Ausstellung des Ausgangstitels als Europäischer Zahlungsbefehl
  • Veranlassung notwendiger (ggfls. beglaubigten) Übersetzungen von Bescheinigung und Titel in die Amtssprache des Vollstreckungsstaates
  • Auswahl und Korrespondenz mit der zuständigen Vollstreckungsbehörde im Vollstreckungsstaat (in der Regel Gerichtsvollzieher)

Rechtsmittel und Folgeverfahren

Auch nach Abschluss eines ersten Verfahrens stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um weiterführende Schritte geht:

  • Einlegung und Begründung von Berufungen, Revisionen oder Anschlussrechtsmitteln
  • Vertretung in Folgeprozessen (z. B. Schadensersatzklagen nach unberechtigter einstweiliger Verfügung)
  • Kostenfestsetzungsverfahren und Streitigkeiten über Erstattungsansprüche
  • Kontrolle der Einhaltung gerichtlicher Auflagen oder Vergleichsvereinbarungen
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