
Anwalt für Urheberrecht
Schutz kreativer Leistungen und Durchsetzung Ihrer Rechte als Künstler
Jetzt Kontakt aufnehmenRechtssicherheit für kreative Leistungen
Urheberrecht – Ihre Kreativität verdient Schutz
Das Urheberrecht schützt die Existenz von Kreativen, Unternehmen und Agenturen. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sichere ich Ihre Werke (Musik, Bild, Text, Software) rechtlich ab, gestalte Lizenzverträge und wehre unberechtigte Abmahnungen sowie Urheberrechtsverletzungen – online wie offline – konsequent für Sie ab.
Ob Musiker, Fotograf, Filmproduzent, Schauspieler, Autorin, Architekt, Programmierer oder Content Creator: Wer kreative Werke erschafft oder nutzt, bewegt sich im komplexen Geflecht des Urheberrechts. Auch Labels, Verlage, Agenturen, E-Commerce-Unternehmen und Privatpersonen sind täglich betroffen – sei es beim Schutz eigener Schöpfungen oder beim rechtssicheren Umgang mit fremdem Material.
Das Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch mit der realen Schaffung eines Werks. Doch in der Praxis lauern immense Hürden: Was gilt rechtlich überhaupt als Werk? Wie weist man die eigene Urheberschaft im Bestreitungsfall rechtssicher nach? Und wie reagiert man auf die rasanten technologischen Veränderungen durch Künstliche Intelligenz?
Als erfahrener Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten. Ich unterstütze Sie präventiv bei der Vermeidung von Rechtsverstößen und setze Ihre Ansprüche bei unberechtigter Nutzung Ihrer Werke konsequent durch – außergerichtlich wie gerichtlich, wenn nötig bis zur Vollstreckung im europäischen Ausland.
Meine Kernkompetenzen im Urheberrecht
Um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, konzentriert sich meine Kanzleipraxis auf die folgenden strategischen Schwerpunktbereiche:
- Urhebervertragsrecht & Lizenzmanagement
Die wirtschaftliche Verwertung von Werken steht und fällt mit präzisen Verträgen. Ich gestalte, prüfe und verhandle Ihre Lizenzverträge, Verlagsverträge, Urheberwerkgemeinschaften und Künstlerverträge. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Durchsetzung einer angemessenen Vergütung sowie der Prüfung von Nachforderungsansprüchen nach dem sogenannten Bestsellerparagrafen (§ 32a UrhG) bei unerwartet erfolgreichen Verwertungen.
- Bildrechte, Fotorecht & Social Media
Gerade auf Social-Media- und Streaming-Plattformen (Instagram, TikTok, YouTube) ist die Gefahr unbeabsichtigter Urheberrechtsverletzungen drastisch gestiegen.
Ich berate Agenturen, Influencer und Unternehmen bei der rechtssicheren Nutzung von Bild-, Video- und Musikmaterial. Ein massiver Brennpunkt ist dabei die gewerbliche Nutzung von Hintergrundmusik, die zu teuren Abmahnungen führen kann (mehr dazu in meinem Ratgeber: Musik-Abmahnungen auf Instagram).
Doch auch abseits von Musik lauern im Social-Media-Alltag erhebliche Risiken:
- Teilen von Inhalten: Erfahren Sie, ab wann das unbedachte Teilen fremder Beiträge zu einer Urheberrechtsverletzung wird: Wann verletzen Reposts das Urheberrecht?.
- Reaction-Videos: Wer auf fremde Videos reagiert, muss strikte Formalitäten einhalten, um nicht abgemahnt zu werden: Landgericht Köln: Reaction-Videos ohne Urheberangabe sind unzulässig.
- KI-Recht, Deepfakes & Text-Mining
Die fortschreitende Digitalisierung wirft völlig neue Rechtsfragen auf, die ich vorausschauend für Sie löse:
Schutzfähigkeit von KI-generiertem Inhalten
Welche Rechte entstehen an KI-generierten Inhalten aus Systemen wie ChatGPT oder Midjourney, und wer darf diese wie kommerziell nutzen? Die Rechtsprechung differenziert hier sehr fein nach dem Grad des menschlichen Einflusses:
- Kein Schutz für reine Prompts: Das Erstellen von Logos mittels reiner KI-Befehle begründet in der Regel kein Urheberrecht: AG München: Kein urheberrechtlicher Schutz von KI-generierten Logos.
- Schutz bei menschlicher Nachbearbeitung: Fließt erheblich eigene kreative Leistung in das Gesamtwerk ein, kann ein Schutz hingegen bejaht werden: LG Frankfurt: Teilweise KI-generiertes Lied urheberrechtlich geschützt.
Zulässigkeit von KI-Training und Data-Mining
Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis zum Training von KI-Modellen und im Zuge des Text- & Data-Minings verwendet werden? Hier stehen sich Rechteinhaber und Tech-Konzerne in wegweisenden Verfahren gegenüber:
- Das LAION-Urteil: Der Download von Bildern zur reinen Erstellung von Trainings-Datensätzen wurde von der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig eingestuft: OLG Hamburg: Download von Bildern zur Herstellung von Datensätzen für KI-Training von Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG gedeckt.
- Das Memorierungs-Problem: Hochbrisant ist die Frage, ob KI-Sprachmodelle geschützte Texte unzulässig vervielfältigen, wenn sie diese im System abspeichern: LG München I: Unzulässige Vervielfältigung durch Memorisierung von Bildern und Texten in KI-Sprachmodellen – GEMA vs. OpenAI.
- Schranken des Urheberrechts: Zitatrecht & Pastiche
Die Nutzung fremden Materials ohne explizite Lizenz ist an enge gesetzliche Grenzen gebunden. Ich analysiere für Sie rechtssicher, ob Ihre Nutzung unter zulässige Schrankenbestimmungen fällt – wie das klassische Zitatrecht (§ 51 UrhG) oder die neue, europarechtlich geprägte Schranke des Pastiches (§ 51a UrhG) – und schütze Sie vor teuren Fehleinschätzungen.
Mein Leistungsangebot für Sie: Von der Prävention bis zur Prozessvertretung
- Vorsorgliche Beratung: Prüfung von Marketingkampagnen, Webseiten und Social-Media-Auftritten zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Sofortiges Aussprechen von Abmahnungen, Durchsetzung von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen (Berechnung u.a. nach der Lizenzanalogie bzw. MFM-Tabelle).
- Prozessvertretung: Bundesweite Vertretung vor den spezialisierten Urheberkammern der Landgerichte – sowohl im eiligen Rechtsschutz (Einstweilige Verfügung) als auch im Hauptsacheverfahren.
Urheberrechtliche Fragen? Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung
Egal ob Ihr Werk unberechtigt im Internet genutzt wird, Sie eine urheberrechtliche Abmahnung (z. B. wegen Bild- oder Musikrechteverletzungen) erhalten haben oder Sie vor dem Abschluss eines wichtigen Lizenzvertrags stehen: Handeln Sie nicht ohne spezialisierten Beistand.
Nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Senden Sie mir Ihr Anliegen oder das gegnerische Schreiben einfach per E-Mail zu. Als Fachanwalt analysiere ich Ihre rechtliche Ausgangslage kurzfristig und zeige Ihnen den sichersten Weg zur Wahrung Ihrer wirtschaftlichen und kreativen Interessen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung im Urheberrecht anfordern

09. April 2026
BGH: Löschung von Rechtsverletzungen auf Wayback Machines
Mit Urteil vom 31. März 2026, Az. VI ZR 157/24 hat der BGH entschieden, dass ein Verlag auch auf die...
Jetzt lesen →
16. März 2026
LG Frankfurt a.M.: Teilweise KI-generiertes Lied urheberrechtlich geschützt
Mit dem Boom von KI-generierten Inhalten scheint auch die pauschale Verteidigung „Das war doch nur KI“ mehr und mehr zum...
Jetzt lesen →
07. März 2026
Filesharing-Abmahnungen 2026: So reagieren Sie richtig
Auch im Jahr 2026 gibt es sie noch, Filesharing-Abmahnungen. Nachdem die Zahl solcher Abmahnungen mit dem Aufkommen legaler Angebote von...
Jetzt lesen →Jetzt Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr rechtliches Anliegen.