
Anwalt für Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Wirtschaftsrecht und allgemeinen Zivilrecht für Unternehmen und Selbständige
Jetzt Kontakt aufnehmenWirtschaftsrecht – Ihr rechtlicher Partner im unternehmerischen Alltag
Als Anwalt für Wirtschaftsrecht stehe ich Unternehmen, Selbständigen und Geschäftsführern in allen Phasen des geschäftlichen Handelns beratend und vertretend zur Seite.
Das Wirtschaftsrecht vereint zahlreiche Teilbereiche, die für den unternehmerischen Alltag, für strategische Entscheidungen sowie in rechtlichen Auseinandersetzungen von zentraler Bedeutung sind.
Als Anwalt für Wirtschaftsrecht berate und vertrete ich Sie umfassend in allen relevanten Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und Wirtschaftsrechts – von der rechtlichen Begleitung einer Unternehmensgründung bis hin zur Konfliktlösung in Krisensituationen.
Typische Fragestellungen reichen dabei vom anwaltlichen Mahnwesen und Forderungseinzug über die Wahl der passenden Rechtsform bei Gründung eines Start-ups (z. B. GmbH, UG, GbR), die Gestaltung von Verträgen (z. B. Kaufverträge, Lieferverträge, AGB), den Datenschutz bis hin zur Beratung zu Rechten und Pflichten von Kaufleuten, zu Finanzierung und Kreditsicherheiten oder zur Begleitung von Kündigungen von Mitarbeitern.
Auch in Krisensituationen – etwa bei drohender Insolvenz und Haftungsfragen der Geschäftsführung – stehe ich Mandanten beratend zur Seite.
Profitieren Sie von einer praxisnahen, wirtschaftlich denkenden und lösungsorientierten Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht und Zivilrecht. Ziel meiner Arbeit ist es, rechtliche Probleme schnell, effizient und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen – sei es außergerichtlich durch Verhandlung oder konsequent vor Gericht.
Rechtsgebiete im Überblick
- Allgemeines Zivilrecht
- Datenschutzrecht (DSGVO)
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Insolvenzrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Strafrecht
Auch bei anderen Rechtsfragen für Sie da.
Selbstverständlich können Sie sich auch mit allen weiteren rechtlichen Fragestellungen an mich wenden.
Unabhängig davon, ob es auf den ersten Blick als klein, besonders schwierig oder wenig aussichtsreich erscheint – Sie erhalten von mir eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie klare Handlungsmöglichkeiten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

06. November 2025
EuGH: Pseudonymisierte Daten gelten per se weder als personenbezogen, noch als anonym
Die DSGVO gilt Ihrem Anwendungsbereich und Schutzzweck nach für personenbezogene Daten. Vom Anwendungsbereich der DSGVO vollständig ausgenommen sind dagegen (vollständig)...
Jetzt lesen →Jetzt Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr rechtliches Anliegen.