
Ihre rechtliche Stimme im digitalen Zeitalter
Spezialisiert auf Urheberrecht, Marken, Medien & Wettbewerbsrecht
Werdegang
Ausbildung & wissenschaftliche Tätigkeit
Aufgewachsen in Timmendorfer Strand, studierte ich Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wettbewerbs-, Kartell- und Immaterialgüterrecht an der Universität Greifswald und schloss mein Studium mit Prädikat ab.
Nach meinem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg war ich mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht der Universität Greifswald (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Axel Beater) tätig. In dieser Zeit wirkte ich unter anderem an einem Lehrbuch zum Unlauteren Wettbewerb mit.
Praxis & Spezialisierung
Seit mittlerweile über zwölf Jahren bin ich als Rechtsanwalt im Urheber- und Medienrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz sowie an vorderster Front als Prozessanwalt tätig.
Seit dem Jahr 2019 führe ich zudem den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“.
Während meiner Laufbahn habe ich eine Vielzahl unterschiedlicher Mandanten vertreten, darunter weltweit berühmte Musiker & Musikgruppen, Fotografen und bekannte Marken. Einer meiner besonderen Schwerpunkte bildet dabei seit vielen Jahren die Durchsetzung von Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechten auf Online-Plattformen – national wie auch international.
Kanzleigründung
Nach über einem Jahrzehnt in einer renommierten Hamburger Musikrechtsboutique entschied ich mich im September 2025 zur Gründung meiner eigenen Kanzlei.
Besuchen Sie mein berufliches Profil auf LinkedIn für weitere Details zu meinem Werdegang.
Was bedeutet Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ ist kein frei verwendbarer Titel. Die Befugnis die Fachanwaltsbezeichnung zu führen, wird vielmehr nach Prüfung durch die Rechtsanwaltskammern nur an solche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verliehen, die besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben und nachgewiesen haben.
Zu den besonderen praktischem Erfahrungen und besonderen theoretische Kenntnisse gehört der Nachweis von mindestens 80 bearbeiteten Fällen, davon 20 mit gerichtlichem Verfahren, sowie das Bestehen eines Fachanwaltslehrgangs. Fachanwälte müssen sich zudem gemäß § 15 FAO nach Verleihung des Titels jährlich mindestens fünfzehn Stunden fortbilden, was durch die Rechtsanwaltskammer überprüft wird.
Die Fachanwaltsbezeichnung belegt damit also „geprüfte Qualität“.
Der Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht umfasst im Übrigen das Absolvieren von 120 Vortragsstunden und drei fünfstündigen Klausuren.
So umfasste der Lehrgang in meinem Fall insbesondere die nachfolgenden Themen:
- Grundlagen des Urheberrechts
- Leistungsschutzrechte, Schranken des Urheberrechts, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
- Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Urheberstrafrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Arbeitsrecht für Medienunternehmen
- (Musik-)Verlagsrecht
- Musikvertragsrecht
- Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising
- Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht
- Titelschutz und medienbezogener Markenschutz
- Rundfunkrecht
- Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
- Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts
