
Allen Rechtssuchenden biete ich grundsätzlich zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Diese Ersteinschätzung ist unverbindlich und dient in erster Linie dazu, um herauszufinden, ob ich Ihnen helfen kann, dem Abstecken von Terminen & Fristen und welches der nachfolgenden Vergütungsmodelle in Betracht kommt.
Passen wir zusammen, erhalten Sie von mir ein Angebot mit ggfls. weiteren zur Mandatsbearbeitung erforderlichen Unterlagen zur Unterschrift. Kann ich Ihnen einmal nicht helfen, kann ich Ihnen jedoch eventuell eine Kollegin oder einen Kollegen weiterempfehlen.
Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In gerichtlichen Verfahren sind Rechtsanwälte dazu verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehenden gesetzlichen Gebühren zu berechnen.
Das RVG regelt verbindlich die Höhe der Gebühren in der Regel anhand von Gebührensätzen und des Werts der Angelegenheit (sog. Gegenstandswert, in gerichtlichen Verfahren Streitwert genannt).
Abhängig von der Entwicklung des Falles können zudem weitere Gebühren, Auslagen und Steuern hinzukommen.
Zeithonorar
Ist der zeitliche Aufwand nicht klar vorhersehbar, beispielsweise bei komplexen oder längerfristigen Mandaten, lässt sich ein Zeithonorar vereinbaren.
Die Höhe des Stundensatzes unterliegt der Vereinbarung abhängig von Schwierigkeit und/oder Komplexität. Im Falle einer Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren darf das Zeithonorar nicht mehr als Fünffache der gesetzlichen Gebühren betragen (BGH, Urteil 8.05.2025 Az. IX ZR 90/23).
Die Abrechnung erfolgt minutengenau und auf monatlicher Basis.
Pauschalhonorar
Bei klar umrissenen Tätigkeiten, bei denen der Aufwand zuverlässig eingeschätzt werden kann – z.B. bei einer Markenanmeldung – besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Vorschuss
In bestimmten Fällen behalte ich mir vor, die Zahlung eines Vorschusses auf das voraussichtlich anfallende Honorar zu verlangen.
Sie haben Fragen zur Vergütung oder möchten Ihre kostenfreie Ersteinschätzung nutzen?
Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr rechtliches Anliegen.